"Problemwölfe müssen erlegt werden"

Zum Thema Wolf

Das EU-Parlament hatte das Gesetz schon beschlossen - nun haben auch die Länder bestätigt, dass der Schutzstatus der Wölfe gesenkt wird. So können sie leichter abgeschossen werden. 

Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Gesetzesänderung gebilligt, die zum Schutz von Weidetieren den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit wird der Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" gesenkt, wie die EU-Länder mitteilten. Anfang Mai hatte das EU-Parlament in Straßburg die Gesetzesänderung beschlossen.

Der erweiterte ÖJV-Bundesvorstand hatte Ende April die Position zum Wolf wie folgt aktualisiert. 

• Der Wolf ist eine heimische Wildtierart und hat seinen Platz im Gesamtgefüge unseres Ökosystems. Seine Rückkehr ist ein großer Erfolg des europäischen Artenschutzes.

• Der ÖJV unterstützt die extensive Bewirtschaftung von Offenland, den Schutz der Deiche und der Almen und die Landwirte beim Herdenschutz mit jagdlichen Maßnahmen, falls diese erforderlich sind.

• Gegen den Wolf ist wirksamer Herdenschutz aus Tierschutzgründen unerlässlich.

 • Der ÖJV sieht keine Notwendigkeit, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Auch wo der Wolf dem Jagdrecht unterliegt, muss die zuständige Behörde die Entscheidungen zur letalen Entnahme treffen. Hegegemeinschaften oder andere jagdliche Institutionen können diese Entscheidung nicht treffen.

 • Der ÖJV sieht keine Notwendigkeit für generelle Jagdzeiten und Abschussquoten. Der überwiegende Anteil der Wölfe verhält sich unauffällig.

• Eingriffe sollten bei behördlich festgestellten Problemfällen durch Abschuss erfolgen. Wenn Wölfe mehrfach den Herdenschutz überwinden oder wenn eine Bedrohung öffentlicher Sicherheit und Ordnung vorliegt, müssen Wölfe erlegt werden.

• Es gibt kein Aneignungsrecht für Jägerinnen Jäger. Entnommene Wölfe sind der zuständigen Behörde zu überlassen und sollen zu wissenschaftlichen Untersuchungen verwendet werden.

• Letale Entnahmen müssen von einem Monitoring begleitet werden. Die Länder haben regelmäßig die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu evaluieren.

• Zur letalen Entnahme beauftragter Personen müssen eine zusätzliche Qualifikation zur Wolfsbiologie und -management vorweisen.