Großes Interesse an Wald und Jagd

70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur Malborn-Exkursion

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Exkursion in den Gemeindewald. 70 Interessierte folgten der Einladung von BUND, NABU, GNOR, ANW und ÖJV in die Verbandsgemeinde Thalfang am Rand des Nationalparks Hunsrück. Thema: Der Zusammenhang von Wiederbewaldung und Rotwild. 

Wenn Wildbestände aus der Balance geraten, wird es teuer für Waldbesitzer, kritisch für die Artenvielfalt und prekär für das Wild. Im rund 600 Hektar großen Gemeindewaldrevier zeigt sich jetzt bereits, was ein angepasster Wildbestand in der Flora bewirkt.

Trockenheit und Borkenkäfer hatten die Fichtenbestände binnen zwei Jahren dahingerafft und Vermögensschäden in Millionenhöhe verursacht. Die Ortsgemeinde steht finanziell mit dem Rücken an der Wand und ist beim Aufbau artenreicher, klimastabiler Mischwälder auf Naturverjüngung angewiesen, doch die fehlt, wegen massiv überhöhter Rotwildbestände.

Der Gemeinderat hat deshalb umgesteuert, den Jagdpachtvertrag nicht mehr verlängert und die Regie in eigene Hände genommen. Seit dem 1. April 2023 jagt hier ein Jagdteam, geführt von Uli Osterheld von der Firma Jagdkonzept. Die Ortsgemeinde verzichtet zwar auf Jagdpachteinnahmen, behält jedoch die umfassende Weisungsbefugnis gegenüber den Jagdausübenden. 

Schon jetzt zeigen sich die ersten Veränderungen im Wald, auf die Uli Osterheld (Jagdkonzept) aufmerksam machen konnte. 

Erstes Indiz für die veränderte Jagdstrategie: Das Weidröschen blüht vereinzelt auf Kahlflächen, dort wo einst Fichten standen und sich heute eine ausgedehnte Graslandschaft ausbreitet. Erste Naturverjüngungen werden sichtbar: Darunter Buche, Wildapfel, Mehlbeere und Vogelbeere. 

Zahlen, Daten, Fakten zur Exkursion

Das Waldbauliche Gutachten von 2022 zeigte eine erhebliche Gefährdung des Betriebsziels durch Rotwild und Rehwild. Die einzige Baumart, die sich vereinzelt natürlich verjüngt, ist die Buche. Doch selbst die wächst  nicht über “Bonsai-Größe” hinaus, wie zahlreiche jahrzehntealte Buchen zeigen, die bisher nur kniehoch aufwachsen konnten (Foto oben).  

Ziel ist jetzt, die Verjüngung flächendeckend ohne Wuchshüllen oder Zäune zu ermöglichen. 

Jagdrecht liegt in der Hand der Grundeigentümer

Das Jagdrecht ist in Deutschland an das Grundeigentum gebunden. Den rechtlichen Rahmen bilden das Bundesjagdgesetz und die ergänzenden Landesjagdgesetze. Maßgebend sind zudem Tierschutz-, Umwelt- und Waldgesetze sowie das Waffenrecht.
 

Wer sich vertieft mit dem Thema Wald und Wild beschäftigen möchte: “Der Wald-Wild-Konfilkt” Universität Göttingen (Ammer, Vor, Knoke, Wagner) als .pdf zum Download. Informationen für Jagdgenossenschaften und Gemeinden auf der Website des GStB Rheinland-Pfalz.

 

Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz mehr als 20 Jagdgenossenschaften und kommunale Eigenjagden, die ihr Jagdrecht nicht verpachten, sondern sich für die Bewirtschaftung in Eigenregie entschieden haben. Am Beispiel der Gemeinde Malborn zeigt sich exemplarisch, dass der Aufbau natürlicher, klimastabiler und artenreicher Wälder nur dann gelingen kann, wenn die Wildbestände dem Lebensraum angepasst werden. Und: dass dies leider noch immer durch überholte jagdgesetzliche Regelungen erschwert wird.
Deshalb werben wir als ÖJV und als Umweltverbände in Rheinland-Pfalz für eine zukunftsorientierte Jagd und ein neues Jagdgesetz, das den Aufbau klimastabiler Wälder fördert und nicht behindert.