So jagen wir in Rheinland-Pfalz…


… der Natur und den Menschen verpflichtet, tierschutzgerecht, sicher und professionell.



Dichtung und Wahrheit zum neuen Landesjagdgesetz:

DAS IST NICHT WAHR HERR MAHR!

Die Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetztes (LJG) wird voraussichtlich an diesem Donnerstag, 3. Juli, 2025 beschlossen. Begleitet wurde die Diskussion von teils lautstarken Protesten des Landesjagdverbandes und mit einer ganzen Reihe von Falschinformationen und Agitation orchestriert war. 

Tatsächlich findet die Jagdrechtsnovelle im Grundsatz breite Unterstützung und Konsens in Verbänden und Gesellschaft. Aber der konservativste Teil der Jägerschaft protestiert weiterhin.

Dabei ist die Reihe der Befürworter lang: Gemeinde- und Städtebund (GStB), Waldbesitzerverband, NABU, Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Bauern- und Winzerverband, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald haben in ihren Stellungnahmen die Gesetzesnovelle, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten, im Grundsatz befürwortet.

Auch Verbände wie der BUND, die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) und der Ökologische Jagdverband (ÖJV) tragen die beabsichtigte Modernisierung mit.

Die Jagdausübung wird weiterhin durch unsinnige Verbote beschnitten.

Die Jagdausübung am Wasser, im Bau und mit der Falle bleibt erlaubt. Bei der Hundeausbildung an der lebenden Ente sowie bei der Bau- und Fallenjagd spielt der Tierschutz die entscheidende Rolle. Ein Verbot der Ausbildung an der lebenden Ente ist daher tierschutzrechtlich nachvollziehbar. Ein Nachweis der Fachkenntnis bei der Bau- und Fallenjagd ist notwendig.

Fehlende Berücksichtigung der Wildbiologie – Dam- und Muffelwild soll eliminiert werden.

Auch nach dem derzeit gültigen Gesetz muss alles Dam- und Muffelwild außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke vollständig erlegt werden. Die Bewirtschaftungsbezirke werden in Duldungsgebiete umbenannt, in denen Dam- und Muffelwild leben kann. Eine Ausrottung ist nicht vorgesehen.

Erhöhter Jagddruck provoziert höhere Wildschäden.

Die Regulierung von Schalenwildbeständen funktioniert nicht über erhöhten Jagddruck, sondern ausschließlich über intelligente Jagdmethoden. So helfen z. B. Bewegungsjagden, Intervalljagd und Verzicht auf Nachtjagd, den Wildbestand mit geringerem Jagddruck auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Ganzjahres- und Nachtjagd, wie in vielen Revieren praktiziert, sind kontraproduktiv. Auch jagdliches Können spielt eine wichtige Rolle.

Entkernung der Rotwildhegegemeinschaften.

Fakt ist, dass die RHGs als Körperschaften des öffentlichen Rechts, überwiegend versagt haben. Abschusspläne wurden nicht erfüllt, eigene Regeln wurden aufgestellt (z. B. Hirschabschüsse nach Güte, Bewegungsjagden im Januar wurden verboten, Pools wurden zu gering ausgestattet). Die Unteren Jagdbehörden haben, sei es durch Personalmangel oder durch zu wenig Sachkenntnis, die Probleme nicht abstellen können. Folglich ist es nur logisch, dass die Aufgaben auf die Obere Jagdbehörde übergehen. Des Weiteren ist ein großräumiges Wildtiermanagement notwendig, das über Kreisgrenzen hinausgeht.  

Die Aufstellung eines 3-jährigen Gesamtabschussplans, der, ausgenommen der Hirsche der Klassen I und II, vollständig als Poolplan erfolgt ist, ist nur logisch. Rotwild kann dort erlegt werden, wo es steht, ohne Rücksicht auf einen Teilabschussplan. Willige Jagdpächter können auf den umfangreichen Pool zurückgreifen und müssen nicht, wie derzeit nach Erfüllung ihres Teilabschussplans, nachbeantragen, was häufig nicht genehmigt wird.

Die Rotwildgebiete sollen nach und nach aufgelöst werden und das Wild kann sich auf großer Fläche ausbreiten, übrigens eine jahrzehntelange Forderung des LJV. Aber davon ist keine Rede.

Drastische Ausweitung der Wildschadenshaftung

Schon bisher musste der Pächter für Schäden im Feld oder im Wald aufkommen. Eine Verlängerung der Anmeldefristen ist für den Eigentümer sinnvoll, da er gerade im Wald nicht ständig alle Gebiete nach Schäden absuchen kann.

Auch ein Jagdpächter sollte daran interessiert sein, den Schaden zu melden, um noch höhere Schäden und damit Haftungen auszuschließen.

In Zeiten des Klimawandels werden vermehrt seltenere Baumarten angepflanzt (z. B. Elsbeere, Speierling, Esskastanie). Diese Baumarten sind essenziell für das Fortbestehen eines gestressten Waldes. Es ist damit absolut nachvollziehbar, dass Schäden an diesen Baumarten ersetzt werden müssen.

Die Wildschadenshaftung besteht lediglich bei erheblichem Seitentriebverbiss.

Die Anlage von Weisergattern muss nur bei erheblicher Gefährdung, festgestellt durch die forstbehördliche Stellungnahme, erfolgen. Das Kind ist also schon in den Brunnen gefallen. Eine erhebliche Gefährdung hätte gar nicht entstehen müssen. Der Pächter trägt auch nur die Hälfte der Anlagekosten.

Letztendlich hat es jeder Revierinhaber in der Hand, ob und wie viele Wildschäden in seinem Jagdbezirk entstehen. Eine intelligente, zielgerichtete Jagd verhindert Schäden und sorgt für einen gesunden, angepassten Wildbestand.

Der Jagdrechtsnovelle war ein intensiver Beteiligungsprozess vorausgegangen, an dem sich auch der Ökologische Jagdverband konstruktiv beteiligt hat. Wir sind zufrieden, auch wenn wir nicht in allen einzelnen Punkten zustimmen.

Viele Jägerinnen und Jäger handeln bereits seit Jahren in diesem Sinne. Maßgebend sind Gemeinwohlorientierung und ökologische Zusammenhänge, nicht Einzelinteressen von Jagdpächtern. Jagd ist ein gleichberechtigter Naturnutzer neben Landbau, Fischerei, Waldbau und Weinbau und eben nichts Elitäres.

Der Landesjagdverband vertritt bei weitem nicht alle Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz. Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) rückt die natürlichen Zusammenhänge in der Natur in den Vordergrund und setzt damit andere Schwerpunkte als die konservativen Verbände. Deren Kritik an der Gesetzesnovelle ist nicht angemessen, in weiten Teilen sachlich falsch. Man verweigert sich den veränderten Bedingungen in Natur und Gesellschaft.

Seminare, Exkursionen, Termine

Herzlich willkommen. 

Jagdpraxis, Exkursionen, Erfahrungsaustausch. Hier finden Sie Angebote für Jägerinnen und Jäger, die nie aufhören, zu Lernen. Wir vermitteln Wissen, teilen Erfahrungen, begeistern für die Jagd und ökologische Zusammenhänge. Mit Respekt für Fauna und Flora. Immer auf Augenhöhe. 
Man muss kein Mitglied sein, um teilzunehmen. Herzlich willkommen, wer Neugier mitbringt und Dogmatismus zu Hause lässt. 

Juli

August

September

ÖJV Rheinland-Pfalz e.V.

Geschäftsstelle: 
Peter Böhmer, Am Wehrholz 17, 57642 Alpenrod
E-Mail: rlp@oejv.de 
Telefon: +49 2662 953675

Vorsitzender:
Thomas Boschen, Forsthaus Oberbirkholz, 57587 Birken-Honigsessen
E-Mail: t.boschen@oejv.de 
Telefon: 01783692512

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Ansprechpartner: Lukas Adolf
E-Mail: hunde@oejv-rlp.de
Telefon: 062418558896

Arbeitskreis Schießtraining:
Ansprechpartner: Peter Böhmer, Am Wehrholz 17, 57642 Alpenrod
E-Mail: schiesstraining@oejv-rlp.de 
Telefon: +49 2662 953675