Handlungsprogramm Schwarzwild im Wortlaut

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Die gemeinsamen Bejagungsempfehlungen für Schwarzwild in Rheinland-Pfalz sind in folgendem Handlungsempfehlungen zusammen gefasst. Es ist ein gemeinsames Papier der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd, des Gemeinde- und Städtebundes, des Ökologischen Jagdverbandes, des Landkreistages und des Umweltministeriums. Ziel ist die Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und die Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2025/2026.

 

Seit Anfang der 1980er Jahre stiegen die Schwarzwildpopulation sowie die Jagdstrecke dieser Wildart enorm an. Damit einhergehend waren und sind zum Teil sehr hohe Wildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau zu beklagen. Hinzu kommen die Wildseuchenproblematik und die gestiegenen Verkehrsunfallzahlen.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Europa weiter auf dem Vormarsch und wurde im September 2020 erstmals in Deutschland im Schwarzwildbestand in Brandenburg und kurz darauf auch in Sachsen nachgewiesen. Mit der Feststellung des ASP-Virus kam es in den betroffenen Gebieten zu sofortigen Jagd-, Ernte- und Betretungsverboten sowie in ganz Deutschland zu einem Einbruch des Schweinefleisch-Marktes, verbunden mit Handelsrestriktionen und zahlreichen Sperren wichtiger Drittländer beim Handel mit Schweinen und deren Produkten. Dies macht die verheerenden Folgen für alle Beteiligten beim Ausbruch dieser Seuche deutlich. 

Mit dem erstmalig in Hessen positiv auf ASP getesteten Stück Schwarzwild am 15. Juni 2024 ist auch das angrenzende Rheinland-Pfalz im Kreis Mainz-Bingen und schließlich auch Alzey-Worms unmittelbar vom Seuchengeschehen betroffen. Nachdem offenbar wurde, dass sich das Seuchengeschehen entlang der Rheinauen im Bereich des Kühkopfes bewegt, wurde kurze Zeit später am 9. Juli 2024 auch das erste Stück in Rheinland-Pfalz im Kreis Alzey-Worms positiv getestet. Mit Stand vom 28. April 2025 gab es in Rheinland-Pfalz 74 positive Nachweise der ASP.

Neben den von der Seuche unmittelbar betroffenen Gebieten, in denen die Eindämmung und Tilgung der Seuche mit veterinärrechtlichen Mitteln im Vordergrund stehen, gilt es nun dringender denn je eine Ausbreitung in freie Gebiete und eine weitere Verschleppung in Hausschweinebestände zu verhindern bzw. das Auftreten so früh wie nur möglich zu erkennen, um sofortige Gegenmaßnahmen ergreifen zu können und einen noch schlimmeren Schaden abzuwenden.

Die Wildschweinpopulation ist in Rheinland-Pfalz überwiegend sehr hoch. Eine Impfung von Haus- und/oder Wildschweinen gegen ASP wird es in naher Zukunft nicht geben. Daher sollten sich alle Beteiligten die Bedeutung der ASP-Früherkennung bewusstmachen. 

Je früher die ASP erkannt wird, desto besser stehen die Chancen einer Tilgung, was die in Tschechien und Belgien angewandten Maßnahmen zeigen. Je weniger Wildschweine in einer Region leben, desto kleiner die Zahl der Tiere, die erkranken können und desto besser die Bekämpfungsaussichten. 

 

Ziele des Handlungsprogramms Schwarzwild: 
Die Schwarzwildbestände sind daher auf eine den landeskulturellen Verhältnissen angepasste Bestandsdichte zu bringen, um insbesondere

  • Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau zu verringern,
  • das Risiko einer Ausbreitung von infektiösen Tierseuchen, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest, abzusenken,
  • Gefahren durch Verkehrsunfälle mit Schwarzwildbeteiligung zu mindern sowie
  • dem zunehmenden Vorkommen von Schwarzwild in städtischen Bereichen entgegenzuwirken.

Der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz hat hierzu im Jahr 2010 bei der umfassenden Novellierung des Landesjagdgesetzes (LJG) das Schwarzwild erstmals mit in die gesetzliche Abschussregelung einbezogen. Seither sollen gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 LJG Abschussvereinbarung und Abschusszielsetzung auch Regelungen über den Abschuss von Schwarzwild enthalten.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2013 durch die Landesjagdverordnung (LJVO) die Jagdzeiten neu bestimmt und festgelegt, sodass Schwarzwild grundsätzlich ganzjährig bejagt werden darf. Davon ausgenommen sind lediglich die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständig werden der Jungtiere, mithin Bachen, soweit sie abhängige (gestreifte) Frischlinge führen.

Gesetz- und Verordnungsgeber haben somit für die Jägerschaft weitest gehende Möglichkeiten geschaffen, den notwendigen Verminderungsabschuss durchführen zu können, ohne die dabei erforderlichen tierschutzrechtlichen Aspekte zu vernachlässigen.

Obwohl die zuständigen Behörden die jagd- sowie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften konsequent anwenden und deren Einhaltung kontrollieren, belegen die Jagdstrecken zwar einerseits das große Engagement der Jägerinnen und Jäger, zeigen aber andererseits auch, dass bislang keine nachhaltige Trendwende der Entwicklung herbeigeführt werden konnte. Dies legt den Schluss nahe, dass die seit dem Ausbruch der Klassischen Schweinepest (KSP) bei freilebendem Schwarzwild im Jahr 1999 herausgegebenen und jährlich gemeinsam überarbeiteten Empfehlungen zur Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände bislang in der Fläche noch nicht ausreichend umgesetzt worden sind.

Die Unterzeichnenden dieses Handlungsprogramms sind jedoch einvernehmlich der Überzeugung, dass ein wesentlicher Schlüssel zur Lösung der Schwarzwildproblematik im gemeinsamen Engagement der Akteure vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Verhältnisse liegt. 

Aus diesem Grund sollen auf örtlicher Ebene unter Beteiligung der wichtigsten Interessenvertreter (insbes. Jägerschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdrechtsinhaber, Behörden, LBM, Polizei), „Runde Tische Schwarzwild“ etabliert werden.

Ziel ist die situationsbedingte Bildung von „Aktionsgemeinschaften Schwarzwild“. Dabei sind alle Verantwortlichen vor Ort unter Initiative der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten. Auf die besondere Verantwortung der Hegeringe für den Erfolg des Handlungsprogramms vor Ort wird ausdrücklich hingewiesen.

Insbesondere sollen nachfolgende Punkte erörtert und berücksichtigt werden:

  1. Der Schwarzwildbestand ist in allen Landesteilen von Rheinland-Pfalz deutlich zu verringern.
  2. Das Schwarzwild muss weiterhin ganzjährig intensiv bejagt werden. In landwirtschaftlich geprägten Regionen mit hohen Schwarzwildbeständen ist eine ganzjährige intensive Schwarzwildbejagung unabhängig von beabsichtigten Intervalljagdmethoden anderer vorkommender Wildarten vorzunehmen. In waldgeprägten Jagdbezirken soll mit dem Ziel der Entwicklung klimaresilienter Wälder dabei auf die schadensminimierende Bejagung anderer Schalenwildarten Rücksicht genommen werden.
  3. Hierzu sind die Jagdausübungsberechtigten, die Jagdrechtsinhaber und die zuständigen Jagdbehörden aufgefordert, alle jagdpraktischen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten (z. B. tierschutzgerechter Einsatz von Frischlingsfallen, Drohneneinsatz, Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräte etc.) zur Optimierung der Schwarzwildbejagung auszuschöpfen. Die Jagdausübungsberechtigten in den staatlichen Regiejagden nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. 
  4. Die Höhe des Abschusses der Zuwachsträger (weibliche Stücke) ist deutlich zu steigern. Unter Vorbehalt tierseuchenrechtlicher Anordnung sind Bachen, die noch erkennbar abhängige (gestreifte) Frischlinge führen, zu schonen. Beim Vorkommen gemischter Rotten ohne abhängige Frischlinge sollten konsequent Bachen erlegt werden.
  5. Frischlinge sind umfassend und unabhängig von Alter und Größe zu bejagen.
  6. Neben evtl. jagdbezirksspezifischen Vorgaben sollen die abzuschließenden Abschussvereinbarungen/Abschusszielsetzungen für Schwarzwild diese Bejagungsempfehlungen umsetzen und zusätzliche Vereinbarungen zur Abschusszielerreichung zum Inhalt haben (Seite 3 von 6, Abschussvereinbarung Schwarzwild). Es ist anzuraten, eine Beteiligung an revierübergreifenden Drückjagden auf Schwarzwild in die Abschussvereinbarung mitaufzunehmen. Auch Musterpachtverträge, die eine Jagdpachtzinssenkung bei Abschusserfüllung beinhalten, sollten nach Möglichkeit Verwendung finden.
  7. Jegliche Beschränkungen der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- oder Altersvorgaben sind zu unterlassen.
  8. Großräumige, flächendeckende und revierübergreifende Bewegungsjagden sind eine besonders effektive Form der Schwarzwild-bejagung und sind vermehrt durchzuführen. Für revierübergreifende Jagden sind gezielt Schützen einzuladen, die ihre Schießfertigkeit nicht nur durch einen jährlich zu erbringenden Übungsnachweis belegen können, sondern darüber hinaus weiter verbessern. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bietet ein kostenloses Schießtraining an. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht der Jagdausübungsberechtigten soll auf eine kostengünstige und zeitnahe Genehmigungs- und Beschilderungspraxis hingearbeitet werden. Durch frühzeitiges Informieren und Absprachen mit der örtlichen Polizei soll auf Verkehrskontrollen bei den Geschwindigkeitstrichtern hingearbeitet werden. Insbesondere sollen die Forstämter in Zusammenarbeit mit den örtlichen Hegeringen frühzeitig (im Frühsommer) benachbarte Revierinhaber ansprechen und die Organisation revierübergreifender Jagden anstreben. Individuelle Wünsche einzelner Revierinhaber bei der Wildfreigabe andere Wildarten betreffend sollen dabei berücksichtigt werden. Diese dürfen aber kein Hinderungsgrund für die Beteiligung an solchen Jagden sein. 
  9. Da bei Bewegungsjagden auf Schwarzwild brauchbare Jagdhunde zwingend erforderlich sind, sollen gut ausgebildete Jagdhunde in ausreichender Anzahl verfügbar sein bzw. gefördert werden. Benachbarte Jagdausübungsberechtigte sollen sich hinsichtlich der bei Drückjagden über Jagdbezirksgrenzen hinausjagende Hunde verständigen (z. B. im Rahmen der Wildfolgevereinbarungen). Bei der Durchführung von Bewegungsjagden soll das Überjagen von Hunden über die Jagdbezirksgrenze im Einzelfall toleriert werden.
  10. Jeder kommunale Satzungsgeber wird aufgefordert, im Rahmen seines politischen Ermessens zu prüfen, ob eine Steuervergünstigung/-befreiung für die Haltung von brauchbaren Jagdhunden in der örtlichen Satzung zur Erhebung der Hundesteuer vorgesehen werden kann.
  11. In den Vollmondphasen und bei Schneelage sollen Gemeinschaftsansitzjagden auf Schwarzwild durchgeführt werden, nach Möglichkeit revierübergreifend und mit Beteiligung revierloser Jägerinnen und Jäger. Die Forstämter und die Hegeringe unterstützen die Revierinhaber bei der Koordination, insbesondere auch unter Nutzung elektronischer Medien und Sozialer Netzwerke.  Jägerinnen und Jäger sollen alle jagdpraktischen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen, die die aktuellen Rechtsnormen des Jagd-, Waffen- und Tierschutzrechtes ermöglichen. Auch der Einsatz von modernen Jagdstrategien und -methoden, (Klettersitze, Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräte etc.), soll hier voll ausgeschöpft werden.
  12. Der künstliche Futtereintrag ist zu minimieren. Jäger, Grundeigentümer, Landnutzer und Jagdbehörden sollen Verstößen gegen die Fütterungs- und Kirrungsbestimmungen (LVO über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild (2005)) entschieden entgegentreten. Eine Kirrung dient ausschließlich dem Erlegen von Schwarzwild und stellt keine Ablenkungsfütterung dar. Eine erfolglose Kirrung (mehrmaliges Ausbleiben von Jagderfolg) ist einzustellen. Die Unteren Jagdbehörden stellen den Forstämtern geeignete Informationen und Kartenmaterial über angezeigte Kirrungen zur Verfügung. Im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtung sind Forstbeamte verpflichtet, ordnungswidriges Verhalten anzuzeigen.
  13. Die Jagdausübungsberechtigten sollen revierlose Jägerinnen und Jäger am Abschuss von Schwarzwild beteiligen. Die Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger und die Jagdrechtsinhaber setzen sich dafür ein. Revierlose Jägerinnen und Jäger sind nach Möglichkeit bei allen Jagdarten (Einzeljagd, Sammelansitz, Drückjagd) zu beteiligen.
  14. Für die Erlegung von Schwarzwild werden in der staatlichen Regiejagd keine Jagdbetriebskostenbeiträge erhoben.
  15. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe werden gebeten, die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur (Schussschneisen, Hochsitze etc.) zu unterstützen.
    Deshalb werden die Bauern- und Winzerverbände gebeten, ihre Mitglieder aufzufordern, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen. Die Bejagungsschneisen können in allen Ackerkulturen gemäß dem Merkblatt „Bejagungsschneisen und Direktzahlungen“, BMEL 2020 angelegt werden. Sofern es sich um Flächen in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK-Maßnahmen) handelt, muss ggf. eine gesonderte Prüfung erfolgen.
  16. Die Möglichkeiten der Gebührengestaltung für die Trichinenbeschau beim Schwarzwild, insbesondere mit dem Ziel einer Gebührenreduzierung bei Frischlingen, sollen weiterhin voll ausgeschöpft werden. 
  17. Um sowohl die Afrikanische als auch die Klassische Schweinepest frühzeitig zu erkennen, sind von jedem Stück Fallwild und von jedem krank erlegten Wildschwein Proben zur Untersuchung zu entnehmen (eine Blutprobe oder ein Stück Milz, sofern kein Blut mehr zu gewinnen ist). Die Beprobung von Fallwild und Unfallwild wird vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität durch eine Prämie in Höhe von 70 Euro unterstützt (Dies gilt nicht für Forstbedienstete des Landes RLP im Rahmen Ihrer Dienstzeit). Damit möglichst viel Fallwild auf Schweinepest untersucht werden kann, werden die Jägerinnen und Jäger bei Reviergängen gebeten, besondere Aufmerksamkeit auf diese Indikatortiere zu richten.
    Dies betrifft speziell Reviere in deren Nähe sich Parkplätze sowie Picknickplätze mit internationalem Publikum befinden (z. B. Fernverkehr aus Baltikum oder Osteuropa).
  18. Im Rahmen des Seuchengeschehens werden Zäune entlang der Verkehrswege installiert, um ein weiteres Ausbreiten der ASP zu verhindern. Ebenso wird auf die Müllentsorgung auf Parkplätzen geachtet, um einer Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken.
  19. Um Transparenz im Seuchengeschehen zu schaffen, sollen bei Bedarf die unteren Veterinärbehörden im Rahmen der Runden Tische oder an den Sitzungen des Kreisjagdbeirates über das aktuelle ASP-Seuchengeschehen informieren. Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen in Rheinland-Pfalz befinden sich auf der Website des MKUEM.
  20. Zur Steigerung der Beteiligung bei Drückjagden auf Schwarzwild, kann eine Förderung von Drückjagdböcken und Hundeschutzwesten beantragt werden. Die Förderanträge können über den Landesjagdverband beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eingereicht werden.
  21. Mehrere Maßnahmen werden umgesetzt, um auf das Seuchengeschehen einzuwirken. Um neue Ausbruchsherde zu erkennen und um tote Wildschweine zu finden, werden Drohnen eingesetzt. Inwiefern der Einsatz von Drohnen, welche seitens des BMEL für die Jungwildrettung gefördert wurden, für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinpest genutzt werden können, liegt in der Entscheidung des Fördergebers.

    Hierzu wird auf den Punkt 4 der FAQ des BMEL verwiesen. https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Rehkitzrettung/FAQ_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
    Als weitere Maßnahme werden Kadaversuchhunde für die Suche von toten Wildschweinen eingesetzt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat Mentoren benannt, die weitere Kadaversuchhunde-Teams ausbilden und diesen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darüber hinaus, werden Saufänge in den ASP betroffenen Landkreisen nach Prüfung und Genehmigung des MKUEM eingesetzt, um die Wildschweinpopulationzu reduzieren.Ein tierschutz- und sachgerechter Einsatz von Saufängen erfordert Sachkenntnisse sowie eine intensive Betreuung der Fanganlagen. Die optimale Platzwahl für die Fanganlage darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. 
  22. Die Wildbretvermarktung des Schwarzwildes gestaltet sich seit dem Ausbruch der ASP schwierig. Hier muss weiterhin Aufklärungsarbeit beim Endverbraucher betrieben werden. Das MKUEM hat eine Wildbretbroschüre auf den Weg gebracht, die anhand verschiedener in der Praxis relevanter Fallgestaltungen die Vorschriften im Bereich der Lebensmittelhygiene erläutert. Die Broschüre kann heruntergeladen werden, unter: https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Service/Publikationen/Wildbrethygiene.pdf
    Landesforsten Rheinland-Pfalz vermarkten weiterhin Wildbret an Endverbraucher im Haus der Nachhaltigkeit und am Forstamt Soonwald.
  23. Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Seuchengeschehens sind die zuständigen Kreisverwaltungen.

 

Kerstin Ramm
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
Oberste Veterinärbehörde
 

Dr. Jens Jacob
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
Oberste Jagdbehörde
 

Uwe Bißbort
Vorsitzender der Fachgruppe
Jagdgenossenschaften im
Bauern- und Winzerverband
Rheinland-Pfalz-Süd e. V.
 

Josef Schwan
Vorsitzender der
Interessengemeinschaft der
Jagdgenossenschaften und
Eigenjagdbesitzer im
Bauern- und Winzerverband
Rheinland-Nassau e. V.
 

Thomas Boschen
Vorsitzender 
Ökologischer Jagdverband
Rheinland-Pfalz e. V.
 

Moritz Petry
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied des
Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz e. V.
 

Jürgen Hesch
Beigeordneter des
Landkreistages Rheinland-Pfalz