Unsere Positionen zur Jagdrechts-Novelle

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Eine Anpassung jagdgesetzlicher Vorschriften zur Bewältigung der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist geboten. Die im Koalitionsvertrag 
beschlossene Evaluierung des LJG hat Umsetzungsdefizite deutlich gemacht. Es ist Aufgabe 
der Legislative, diese konsequent aufzuarbeiten und zu begegnen. Die Ergebnisse der 
Evaluierung des Landesjagdgesetzes dürfen nicht ignoriert werden und müssen ehrlich und 
sachlich miteinander diskutiert werden, um Lösungen zu finden. 
Eine konsequente und tierschutzgerechte Jagd steigert das Ansehen und die Akzeptanz von 
Jägerinnen und Jägern in der Gesellschaft. 
 

Der Aufbau bzw. die Entwicklung von zukunftsfähigen Wäldern ist eine prioritäre Aufgabe. 
Der Waldumbau spielt dabei eine herausragende Rolle und muss in den nächsten Jahren 
gelingen. Er darf nicht durch überhöhte Wildbestände verhindert werden. 
 

Die Landwirtschaft leidet immer stärker unter den extremen Wetterlagen, die der Klimawandel mit sich bringt. Intakte Wälder können diese Extreme puffern. Damit haben 
widerstandsfähige Wälder auch für die Landwirtschaft eine überragende Bedeutung. 
Die Unterzeichner bekennen sich zur Jagd als einer nachhaltigen Nutzung wildlebender, in 
ihrem Bestand nicht gefährdeter Tierarten und als einem Instrument zur Bewahrung und 
Entwicklung von intakten Wäldern und Kulturlandschaften unter Beachtung von Tier- und 
Naturschutz. 
 

Gemeinsame Forderungen:
Die unterzeichnenden Verbände (BUND-RLP, NABU-RLP, ANW-RLP, GNOR, ÖJV-RLP) erwarten, dass das neue Landesjagdgesetz sich wesentlich 
konsequenter an diesen Zielvorgaben orientiert, und fordern im Einzelnen u.a.: 


1. Die Erhaltung der Schutzfunktionen von Wäldern muss oberste Priorität bei jeder 
Güterabwägung haben. Die multifunktionale Bedeutung der Wälder ist nicht nur im 
Landeswaldgesetz, sondern auch im Landesjagdgesetz zu verankern. 
 

2. Abschussvorgaben dürfen Schutzziele nicht behindern und müssen sich an 
Vegetationsgutachten, die die natürliche Waldentwicklung dokumentieren, ausrichten. 
 

3. Das Jagdrecht des Grundeigentümers ist gegenüber des Jagdausübungsrechts der 
Jäger*innen zu stärken. 
 

4. Hegegemeinschaften haben laut Evaluierung des Landesjagdgesetzes nicht zu einer 
Entschärfung der Wald-/Wildsituation beigetragen. Sie haben zum Ansteigen von 
Wildbeständen geführt und werden modernen Anforderungen an eine lebensraumangepasste Jagd nicht gerecht. Als Instrument der Rotwildbewirtschaftung haben sie 
sich nicht bewährt. Das Management von Rotwild muss sich an für den Lebensraum 
tragbaren Zieldichten orientieren. 
 

5. Kreisjagdmeister*innen sollen die Untere Jagdbehörde unabhängig beraten. Es ist zu 
begrüßen, dass zukünftig die Funktion aus den Reihen des Kreisjagdbeirates gewählt 
wird. Die Diskussionen zum Landesjagdgesetz haben gezeigt, dass von den Kreisjagdmeister*innen oft einseitig Jägerinteressen vertreten werden. Das widerspricht 
dem Auftrag der Position. Bei den Unteren Jagdbehörden mangelt es an Fachkräften. 
Zukünftig wird sich dieser Mangel noch verschärfen. Fachkompetenz muss daher in 
den tangierten Rechtskreisen Grundvoraussetzung zur Ausübung des Amtes sein. Dies 
ist durch eine berufliche Qualifikation oder Prüfung sicherzustellen. Dabei sollte auch 
die Bezeichnung in Kreisjagdberater*in geändert werden. 
 

Alle politischen Parteien in Rheinland-Pfalz, Waldbesitzer*innen, Landwirt*innen, 
Jäger*innen, Tier- und Naturschutz sind gefordert, sich für eine zukunftsorientierte und damit 
zukunftsfähige Jagd einzusetzen. Das Jagdgesetz muss den gesellschaftlichen Ansprüchen 
gerecht werden. Die Schaffung zukunftsfähiger Wälder spielt dabei eine übergeordnete Rolle. 
Bestrebungen, notwendige jagdgesetzliche Veränderungen zu verhindern, die einseitig 
tradierte jagdlich motivierte Ziele verfolgen, muss die Gesellschaft geschlossen 
entgegentreten.