20. Februar 2023
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hat angesichts der aktuellen Waldschäden und der Herausforderungen zur
Entwicklung klimaresilienter Wälder sein „Positionspapier Jagd“ durch seine Fachgremien aktualisiert.
„Unsere jagd- und forstrechtliche Gesetzgebung bildet bereits jetzt einen zweckdienlichen Rechtsrahmen, um die
Schalenwildbestände dauerhaft auf ein waldverträgliches Niveau zu regulieren. Vielerorts besteht jedoch eine erhebliche Diskrepanz zwischen diesen Vorgaben und ihrer praktischen Erfüllung. Hier dient das DFWR-Positionspapier als praktische Handreichung für die Stärkung des Grundeigentums vor Ort und zur Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel.“ so DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.
Die Bedeutung des Waldes und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung werden in der Zukunft sowohl für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer als auch für die Gesellschaft weiter zunehmen. Die wesentlichen Leistungen des Waldes umfassen die Bereitstellung von Holz als nachwachsender Rohstoff, die Klimaschutzfunktion, die Förderung von Biodiversität und Artenschutz, die Speicherung von Trink- und Grundwasser und die Erholung. Ziel ist die Erhaltung eines multifunktionalen, standortgerechten Waldökosystems., das an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist. Der Klimawandel hat fatale Folgen für den Wald (u. a. Stürme, Insektenmassenvermehrungen und Waldbrände infolge längerer Hitze- und Dürreperioden).
Das erfordert jetzt eine deutliche Intensivierung des Waldumbaus. In den vergangen fünf Jahren hat sich der Gesundheitszustand des Waldes dramatisch verschlechtert. Deutschlandweit sind 500.000 Hektar bereits abgestorben und kahlgefallen. Diese Situation bedingt umfangreiche Wiederbewaldungs- und Waldumbaumaßnahmen zur Schaffung resilienter Waldökosysteme. Wildschäden gefährden die multifunktionale, naturnahe Bewirtschaftung des Waldes und den Aufbau strukturreicher, klimastabiler Wälder.
„Wild gehört fest zu unserer Kulturlandschaft und hat seinen Platz in unseren Ökosystemen. Doch wir müssen und können tierschutzgerecht, dabei nachhaltig und durchaus beherzt in unsere Wildbestände eingreifen, wenn wir unseren Nachfahren klimaresiliente Wälder hinterlassen wollen. Wald und Schalenwilddichte müssen im Einklang stehen.“ betont Schirmbeck.
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ist die Stimme für rund zwei Millionen private und öffentliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die die Fläche von etwa 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland nachhaltig pflegen und bewirtschaften. Darüber hinaus erfordern gravierende Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft sowie die präventive und kurative Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine intensive und ebenso konsequente, besitzartenübergreifende Bejagung im Wald. „In Anbetracht der Bedeutung des Waldes für die Gesellschaft als auch für die Waldbesitzenden gleichermaßen, besteht kein Zweifel, dass für große Teile der deutschen Waldfläche dringender Handlungsbedarf besteht. Hier sind die Nutzer des ländlichen Raumes gefordert, partnerschaftlich zusammenstehen. Auch die Jäger haben an dieser Stelle einen gesellschaftlichen Auftrag. Ich bin aber davon überzeugt, dass die meisten Jägerinnen und Jäger dies ebenso sehen und gewillt sind und ihren Beitrag mit dem Waldbesitz und den Försterinnen und Förstern leisten wollen“ so Schirmbeck.
Die Bedeutung des Waldes und die einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden in der Zukunft sowohl für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer als auch für die Gesellschaft weiter zunehmen. Die wesentlichen Leistungen des Waldes umfassen die Bereitstellung von Holz als nachwachsender Rohstoff, die Klimaschutzleistung, die Förderung von Biodiversität und Artenschutz, die Speicherung von Trink- und Grundwasser und die Erholungsnutzung. Ziel ist die Erhaltung eines multifunktionalen, standortgerechten, nachhaltigen und an die Auswirkungen des Klimawandels angepassten Waldökosystems. Gerade der Klimawandel mit seinen für den Wald fatalen Folgen (u. a. Stürme, Insektenmassenvermehrungen, längere Hitze- und Dürreperioden, Waldbrände) erfordert jetzt eine deutliche Intensivierung des Waldumbaus. In den vergangen fünf Jahren hat sich der Gesundheitszustand des Waldes dramatisch verschlechtert – 500.000 Hektar sind bereits abgestorben und kahlgefallen. Diese Situation bedingt im Gesamtwald umfangreiche Wiederbewaldungs- und Waldumbau- Maßnahmen zur Schaffung klimaanpassungsfähiger Waldökosysteme.
Die gesetzlichen Vorgaben des Jagd- und Forstrechts bilden den rechtlichen Rahmen, um die Schalenwildbestände durch die Jagd dauerhaft auf ein waldverträgliches Niveau einzuregulieren. Jedoch besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen diesen Vorgaben und ihrer praktischen Erfüllung. Dies dokumentieren die waldbaulichen/forstlichen Gutachten (Vegetationsgutachten) sowie die Ergebnisse der Zertifizierungen.
Wildschäden gefährden die nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung des Waldes und den Aufbau strukturreicher, klimastabiler Wälder. Darüber hinaus erfordern gravierende Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft sowie die präventive und kurative Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine intensive und ebenso konsequente, besitzartenübergreifende Bejagung im Wald.
In Anbetracht der Bedeutung des Waldes sowohl für die Gesellschaft als auch für die einzelnen Waldbesitzenden besteht kein Zweifel, dass für große Teile der deutschen Waldfläche dringender Handlungsbedarf besteht.
Zukunftsfähige Wälder gelingen nur mit angepassten Wildbeständen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen stellen hierfür aber kein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung. Weder ermöglichen sie denjenigen, die über kein eigenes Jagdausübungsrecht verfügen (Kleinprivatwald), zu angepassten Wildbeständen in ihren Wäldern zu kommen, noch formulieren sie in Zeiten des klimabedingten Waldumbaus stringente Jagdziele. Zuletzt brauchen auch die Jägerinnen und Jäger ausreichende Instrumente, um angesichts hoher Schalenwildbestände den an sie gestellten Herausforderungen tierschutzgerecht und mit möglichst geringem Jagddruck genügen zu können. Im
Einzelnen:
Das Jagdrecht ist Teil des Eigentumsrechts. Seine Bindung an das Grundeigentum ist uneingeschränkt zu erhalten. Das Jagdrecht der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist aber gegenüber dem Jagdausübungsrecht der Jagdpächterinnen und Jagdpächter deutlich hervorzuheben und zu stärken. Dies soll wie folgt erreicht werden:
1.1 Gestaltung von Jagdpachtverträgen flexibilisieren
Um situationsangepasst verpachten zu können, gilt die Vertragsfreiheit gemäß BGB. Mindestpachtdauer und andere, die Vertragsfreiheit beschränkende Regelungen, sind zu streichen. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken bedarf eine Pachtdauer, die fünf Jahre überschreitet, eines einstimmigen Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung.
1.2 Einrichtung besonderer Jagdbezirke ermöglichen
Zur Stärkung einer unmittelbaren Einflussnahme der Jagdrechtsinhaberinnen und Jagdrechtsinhaber auf die Jagdausübung wird Mitgliedern eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses im Sinne des § 15 BWaldG auf den Mitgliedsflächen eine Möglichkeit zur Bildung eines besonderen Jagdbezirks eingeräumt. Für einen solchen Jagdbezirk gelten die Maßgaben und Regelungen eines
Eigenjagdbezirks.
1.3 Vertretungsmöglichkeiten in der Jagdgenossenschaft ausweiten
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sollten die Möglichkeit haben, sich auf den Mitgliedsflächen durch die sie betreuenden forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Sinne des § 15 BWaldG in der Jagdgenossenschaft vertreten zu lassen. Auf diesem Weg wird eine Lösung gefunden, dass auch die Interessen von nicht mehr vor Ort wohnenden Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer vertreten werden. Gleichzeitig werden die Bedeutung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auch in jagdrelevanten Fragestellungen gestärkt und die Interessen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gebündelt.
1.4 Wildschadenersatz einfacher durchsetzen
Das Verfahren zur Durchsetzung von Anträgen auf Wildschadensersatz muss vereinfacht, beschleunigt und im Hinblick auf die Belange der geschädigten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer rechtssicherer gestaltet werden, wie u.a. in der Frage der Beweislast und durch Wegfall der Differenzierung nach Haupt- und Nebenbaumarten.
1 Voraussetzung ist, dass sich mehrere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (innerhalb eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses) deren Flächen gemeinsam den landesrechtlichen Vorschriften zur Bildung eines Eigenjagdbezirkes entsprechen, zu einem solchen besonderen Jagdbezirk zusammenschließen.
2.1 Waldverjüngung sichern
Wichtiges Ziel der Jagd muss es zukünftig sein, eine Verjüngung (Naturverjüngung, Saat und Pflanzung) und ein gesichertes Heranwachsen standortgerechter Baum-, Strauch- und Krautarten in ausreichender Dichte und Mischung ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, um zukunftsfähige Waldökosysteme zu schaffen und zu erhalten.
2.2 Einfluss des Schalenwildes dokumentieren
Flächendeckend sind revierweise amtliche periodische Vegetationsgutachten nach Unterrichtung des Waldbesitzenden einzuführen, die den Einfluss der Schalenwildarten auf die Waldverjüngung
dokumentieren.
2.3 Neue Baumartenzusammensetzungen ermöglichen
Die zukünftigen Klimabedingungen führen zu einer sich wandelnden Baumartenzusammensetzung.
Diesem Umstand muss auch im Wildschadensrecht Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere für Baumarten, die bislang nicht den Hauptbaumarten zugerechnet werden (§32 BJG). Die DFWRWildschadenskonvention ist hierbei als Grundlage einer Schadensbeurteilung geeignet.
3.1.Behördlichen Abschussplan für Rehwild abschaffen
Rehwildbestände sind nicht quantifizierbar. Grundlage für den Abschuss muss daher seine Wirkung auf die Vegetation und somit das amtliche periodische Vegetationsgutachten in Verbindung mit der revierweisen Bewertung gem. § 32 BJG sein.
3.2 Behördlichen Abschussplan für Hochwild flexibilisieren
In den Jugendaltersklassen (Kälber, Lämmer, Gamskitze und 1-jährige Stücke) sowie bei allem weiblichem Wild gelten die Abschusspläne für Hochwild als Mindestabschusspläne.
3.3 Anordnung des Erlegungsnachweises bei nicht angepassten Wildbeständen
In Jagdbezirken, in denen aufgrund von amtlichen Vegetationsgutachten der Verbiss als “zu hoch” oder “deutlich zu hoch” bewertet wird, ist der vollzogene Abschuss mit beweishaltigen Methoden zu dokumentieren.
3.4 Wildfütterungen verbieten
Um Wildkonzentrationen, die vermehrte Wildschäden nach sich ziehen, zu vermeiden, ist die Wildfütterung grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon können von der obersten Jagdbehörde nach wildbiologischen Erkenntnissen genehmigt werden. Wird die Fütterung genehmigt, ruht i.d.R. die Jagd.
3.5 Jagdzeiten synchronisieren
Die Jagdzeiten sind unter Berücksichtigung klimatischer Änderungen und tierschutzrechtlicher Vorgaben zu synchronisieren, um einerseits die Jagd effizient zu gestalten und andererseits Ruhe für das Wild zu ermöglichen.
3.6 Effiziente Jagdmethoden umsetzen
Bewegungsjagden ermöglichen, den Jagddruck auf deutlich weniger Tage im Jahr zu konzentrieren und dem Wild im Übrigen mehr Ruhe zu verschaffen. Ein großes Hemmnis stellt das teilweise vorhandene Verbot von überjagenden Hunden dar. Im Rahmen von Bewegungsjagden sind daher überjagende Jagdhunde unter Auflagen von Reviernachbarinnen und Reviernachbarn zu dulden. Die Kirrjagd ist unter strengen rechtlichen Vorgaben zuzulassen.
3.7 Jagdliche und forstliche Ausbildung intensivieren
Nachhaltige Forstwirtschaft kann nur gelingen, wenn Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
sowie Jägerinnen und Jäger einen umfassenden Kenntnisstand zu den forstbetrieblichen
Rahmenbedingungen haben und daraus gleiche Ziele ableiten. Wichtige Zusammenhänge des Waldökosystems, insbesondere der Einfluss überhöhter Wildbestände auf die Waldentwicklung müssen bei der jagdlichen Ausbildung und der Fortbildung der Jägerinnen und Jäger verstärkt berücksichtigt werden. Parallel hierzu sind jagdliche Inhalte in der forstlichen Ausbildung zu intensivieren.
Die Mitgliedsorganisationen des DFWR vertreten den Privat-, Staats- und Körperschaftswald mit etwa zwei Millionen privaten und öffentlichen Waldbesitzenden, die mit der Forstwirtschaft verbundenen berufsständischen Verbände, forstliche Forschungseinrichtungen und weitere mit der Erhaltung und Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft befasste Organisationen.
Das Positionspapier als Download.