"Wiederbewaldung darf nicht an Wildbeständen scheitern"

Information zum Thema Jagdrechtsnovelle

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Der Aufbau klimastabiler Wälder sei derzeit die zentrale Herausforderung im Interesse künftiger Generationen, so der GStB.

In einem Schreiben an seine Mitglieder wird betont: Naturnahe Mischwälder, die sich vornehmlich aus heimischen Laub- und Nadelbaumarten unterschiedlichen Alters zusammensetzen und natürlich verjüngen, seien das das Ziel. 

In Bezug auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesjagdgesetz schreibt der GStB: 

Die laufende Wiederbewaldung und der Waldumbau, die in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, dürfen nicht an überhöhten Schalenwildbeständen scheitern. Zäune und Einzelschutzmaßnahmen allein sind keine probaten Mittel. 

Niemals gab es so viel Schalenwild wie heute. Die Freiflächen in Folge von Borkenkäfer und Dürre, die seit dem Jahr 2018 großflächig auftreten, bieten nochmals verbesserte Lebens- und Vermehrungsbedingungen."

Als Folge des Klimawandels sei der Wald in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz heute massiv bedroht. 
Es gehe dabei nicht, wie behauptet, um „forstökonomische Interessen der Waldbesitzer“, sondern um nicht weniger als den Erhalt des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen im gesamtgesellschaftlichen Interesse (Stichworte: CO2-Senke, Wirtschaftsraum, Biodiversität, Artenschutz, Freizeit- und 
Erholungsnutzung). “Ein intakter Wald ist von zentraler Bedeutung insbesondere für die Erreichung unserer Klimaschutzziele!”

Maßgebliche Bedeutung komme dem Handeln der Akteure vor Ort zu. 

“Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte, Forstleute und Jagdbehörden stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft, die ein konsequentes Miteinander erfordert.” 

Vielerorts identifizieren sich Jagdausübungsberechtigte mit den übergeordneten gesellschaftlichen Anforderungen und den Eigentümerzielen; sie leisten aus innerer Überzeugung und mit hohem Engagement ihren Beitrag für die Zukunft des Waldes. Wo dies nicht der Fall ist und die forstbehördliche Stellungnahme als objektive Bestandsaufnahme nachhaltig Defizite ausweist, sind aber auch Konsequenzen 
erforderlich."

Ob alle Ansätze und Instrumente, die sich im Gesetzentwurf finden, in diesem Kontext aus Sicht der Städte und Gemeinden zielführend seien, werde Gegenstand des nun eingeleiteten Beteiligungsverfahrens sein. Denn erst zum 1. April 2025 sollen die neuen jagdrechtlichen Vorschriften zum in Kraft treten. "Insofern stehen wir ganz am Anfang einer fachlichen und politischen Diskussion. 

Hintergrund: Die Gemeinden sind in mehrfacher Hinsicht von Fragen des Jagdwesens berührt, insbesondere als Eigentümer bejagbarer Grundstücke in der Gemarkung, durch die Übernahme der Verwaltung der Angelegenheiten für die örtliche Jagdgenossenschaft sowie als zuständige Behörde bei Verfahren in Wildschadenssachen. Mehr zum Thema auf den Seiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz